MediSonics AG

Geschäftsbedingung

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Maschinen und Anlagen, Ausgabe 2006
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) haben Vorrang vor den Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers.
Von diesen AVB abweichende Vereinbarungen sind nur gültig sind nur gültig, wenn sie schriftlich getroffen werden.
2 Gegenstand und Gültigkeit des Angebots
2.1 Normen, Spezifikationen usw.
Normen, Spezifikationen, Bestimmungen, Vorschriften und Gebräuche gelten nur, wenn der Verkäufer sie ausdrücklich und schriftlich anerkennt.

2.2 Lieferung von Waren auf der Grundlage eines Kostenvoranschlags

Die in einem Angebot enthaltenen Bedingungen gelten nur für die darin genannten Gegenstände. Sie gelten nicht für zusätzliche Lieferungen, es sei denn, der Verkäufer erkennt diese ausdrücklich an.
Der Verkäufer erkennt diese Bedingungen nicht ausdrücklich und schriftlich an.
2.3 Warenlieferungen auf der Grundlage des Katalogs
Die in den Katalogen, Prospekten und Preislisten enthaltenen Preise und Angaben sind Näherungswerte und für den Verkäufer erst nach schriftlicher Bestätigung Ihrerseits verbindlich.
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Änderungen vorzunehmen, insbesondere in Bezug auf Anordnung, Form, Farbe, Abmessungen oder Material. Die Informationen über die
Die Abmessungen sind nur annähernd. Der Verkäufer ist in keinem Fall verpflichtet, seine Fertigungszeichnungen zu übergeben, auch wenn die Geräte und Anlagen mit einem Aufstellungs- oder Fundamentplan geliefert werden.
Installations- oder Fundamentplan. Die Abmessungen der Fundamentblöcke sind nur annähernd; der Käufer hat diese Blöcke auf eigene Verantwortung zu errichten.

3 Abschluss des Vertrages

3.1 Ein Kaufvertrag kommt nur zustande, wenn der Verkäufer eine Bestellung ausdrücklich annimmt.
3.2 Mündliche Zusagen der Vertreter und Mitarbeiter des Verkäufers sind für den Verkäufer nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

4 Eigentümerschaft, Vertraulichkeit

4.1 Die dem Käufer zur Verfügung gestellten Studien, Pläne und Unterlagen bleiben Eigentum des Verkäufers und sind vertraulich zu behandeln. Der Käufer darf sie nicht über den Rahmen der
über den Vertragszweck hinaus zu nutzen oder Dritten zugänglich zu machen.
4.2 Kommt kein Vertrag zustande, so hat der Käufer die ihm zur Verfügung gestellten Studien, Pläne und Unterlagen innerhalb von 15 Tagen nach Aufforderung an den Verkäufer zurückzugeben.
innerhalb von 15 Tagen.

5 Preise, Zahlungsbedingungen

5.1 Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken netto, exklusive Mehrwertsteuer/Versicherung, und gelten für die vom Anbieter gelieferten Geräte und Einrichtungen.
Bei Rechnungsbeträgen unter CHF. 250,- Listenpreis, es werden keine Rabatte gewährt.
5.2 Die Zahlung hat an den Sitz des Verkäufers zu erfolgen. Der Käufer verzichtet auf das Recht der Aufrechnung mit Gegenansprüchen.
5.3 Die Zahlung erfolgt
50% Anzahlung nach schriftlicher Bestellung innerhalb von 10 Tagen
40%ige Teilzahlung vor Lieferung des Projekts
‚ 10 % nach Annahme innerhalb von 20 Tagen
5
.4 Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist werden ohne weitere Aufforderung Zinsen in Höhe von 7% p.a. auf die geschuldeten Beträge fällig.
5.5 Befindet sich der Käufer mit der Annahme der Ware in Verzug, so wird die Ware auf seine Kosten eingelagert. Die Nichtannahme der Ware führt nicht zu einer Verschiebung des Zahlungstermins.

6 Lieferung, Versand

6.1 Die Waren werden geliefert, sobald sie im Werk oder Lager des Verkäufers bereitstehen.
6.2 Wird der Versand aus irgendeinem Grund verzögert, so ist der Verkäufer verpflichtet

7. Lieferfristen

7.1 Die Lieferfristen sind als Näherungswerte zu verstehen, es sei denn, der Verkäufer gibt eine schriftliche Fixterminzusage. Der Verkäufer haftet nicht für verspätete Lieferungen und deren Folgen.
7.2 Die Lieferfristen laufen ab dem Zeitpunkt, zu dem der Verkäufer im Besitz der endgültigen Bestelldaten des Käufers ist.
7.3 Der Verkäufer ist von jeglicher Verpflichtung hinsichtlich der Lieferfristen befreit im Falle höherer Gewalt oder sonstiger Ereignisse, die beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintreten, wie z.B.: Aussperrung; Streik; Epidemie; Beschlagnahme; Krieg; Embargo; fehlende Genehmigung; Feuersbrunst; Überschwemmung; Ausfall von Produktionsmaschinen; Verschrottung wichtiger Teile bei der Herstellung; Unterbrechung oder Verzögerung des Transports oder der Versorgung mit Rohstoffen, Energieträgern oder Komponenten; bei allen sonstigen Ereignissen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat.

8. Lieferfristen

8.1 Bis zur vollständigen Zahlung des Preises und etwaiger Zinsen bleiben die gelieferten Gegenstände Eigentum des Verkäufers. Wird die gelieferte Ware nicht bezahlt, so kann der Verkäufer jederzeit, unabhängig davon, wer Eigentümer ist, deren Rückgabe auf Kosten des Käufers verlangen.
8.2 Ab dem Zeitpunkt der Lieferung (Ziffern 6.1 und 6.2) trägt der Käufer das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung der gelieferten Gegenstände und haftet auch für die von ihnen verursachten Schäden.
8.3 Im Falle eines Nachlasses oder Konkurses behält der Verkäufer die geleisteten Vorauszahlungen als Vertragsstrafe ein; die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Verkäufer vorbehalten.

9. Verpackung

Die Verpackung wird vom Verkäufer nicht zurückgenommen. Die Kosten hierfür gehen zu Lasten des Käufers. Der Verkäufer hat die Verpackung nach bestem Wissen und Gewissen im Interesse des Käufers zu besorgen.

10 Verkehr, Zoll

Alle Kosten für Transport und Versicherung sowie Zölle gehen zu Lasten des Käufers. Die gelieferten Waren reisen auf Gefahr des Käufers. Es obliegt dem Käufer, dem Transportunternehmen, auch wenn es vom Verkäufer ausgewählt wurde, etwaige Vorbehalte hinsichtlich des Zustands der gelieferten Waren innerhalb der gesetzlichen Fristen mitzuteilen.

11 Gewährleistung

11.1 Mängel, die einen Gewährleistungsanspruch begründen
Der Verkäufer verpflichtet sich, alle Funktionsmängel zu beheben, die auf einem Material- oder Herstellungsfehler beruhen (einschließlich mangelhafter Montage, wenn diese dem Verkäufer übertragen wurde). Der Verkäufer leistet keine Gewähr, wenn der Mangel auf einer vom Käufer vorgeschriebenen Konstruktion, bei unsachgemäßer Wartung und Pflege durch den Käufer oder Dritte oder bei unsachgemäßer Lagerung beruht. Darüber hinaus besteht keine Gewährleistung bei Ereignissen, die auf Zufall oder höhere Gewalt, normale Abnutzung, Beschädigung, Unfall, nachlässige Behandlung, fehlerhafte Überwachung und Verwendung zurückzuführen sind.

11.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab dem Lieferdatum. Die gleiche Garantiezeit gilt für neue Ersatzteile. Die Gewährleistungsfrist für Ersatzgeräte und für Reparaturen beträgt 3 Monate ab Lieferdatum (Ziff. 6.1 und 6.2). Eine Erweiterung der Gewährleistung kann entsprechend dem bestehenden Leistungsangebot des Verkäufers gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden.


11.3 Pflichten des Käufers

Die Gewährleistung gilt nur, wenn der Käufer dem Verkäufer die Mängel, die die gelieferte Ware seiner Meinung nach aufweist, unverzüglich schriftlich anzeigt und nachweist. Der Käufer hat dem Verkäufer jederzeit Gelegenheit zu geben, diese Mängel zu prüfen und zu beheben. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers darf der Käufer die Garantiearbeiten weder selbst durchführen noch einen Dritten damit beauftragen.

11.4 Ausführung der Garantiearbeiten

Der Verkäufer ist verpflichtet, den Mangel auf eigene Kosten zu beheben, nachdem er darüber informiert wurde. Sie behält sich das Recht vor, alle notwendigen Änderungen vorzunehmen. Der Verkäufer führt die Garantiearbeiten in seinen Werkstätten durch, nachdem der Käufer die betreffenden Gegenstände zur Reparatur oder zum Austausch an den Verkäufer zurückgeschickt hat.
Nach Ermessen des Verkäufers kann der Verkäufer die Gewährleistungsarbeiten am Installationsort durchführen; die zusätzlichen Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

11.5 Einschränkung der Garantie

Die Gewährleistung des Verkäufers ist ausdrücklich auf den vorgenannten Umfang beschränkt. Jede weitere Haftung des Verkäufers ist ausgeschlossen.

12 Umtausch, Rückgabe

Der Verkäufer akzeptiert den Umtausch oder die Rücksendung nur nach vorheriger Zustimmung und nur innerhalb von 10 Tagen ab Lieferung.
Sie nimmt nur ungebrauchte Lagerprodukte in der Originalverpackung zurück und verrechnet 40% des Nettopreises, mindestens jedoch CHF 50.00, für die Bearbeitung.
Projekt- und kundenspezifische Produkte, nicht lagerhaltige Produkte oder Sonderanfertigungen und Fremdprodukte sind in jedem Fall vom Umtausch oder der Rückgabe ausgeschlossen, ebenso Waren mit einem Nettopreis von weniger als Fr. 60,-; entsprechende Warenrücksendungen werden zur Verfügung des Käufers gehalten.

13 Anwendbares Recht

Anwendbar ist das schweizerische Recht, insbesondere das Obligationenrecht, unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts.

14 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ausschließlich Winterthur, Schweiz.